{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-25", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-14_2025-02-25.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-14---Entscheid-vom-25-02-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "6c52e02e503f02a85d82420f9ed1be67"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:01", "Checksum": "a0a27488bd3df09355f6421786138b8d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14\n\n70. Die Athletin berichtete von ihren regelmässigen Panik-Attacken im Zusammenhang mit der\nSituation beim X._____SV und dass sie deswegen in Psychotherapie gewesen sei. Der Trainer\nhabe ihr gesagt, sie müsse aber mit ihm reden. Zwischenmenschlich habe es nicht gepasst,\nEnde Saison sei ihr alles zuviel gewesen und sie hätte einen Nervenzusammenbruch erlitten.\nDer Trainer habe nicht mal gefragt, wie es ihr gehe.\n\n3. Weitere Abklärungen und Gespräche im Rahmen des Untersuchungsverfahrens\n\n71. Am 11. September 2023 rief I._____ SSI an und berichtete, dass im Rahmen des Debriefings\nmit Trainern, Eltern, Athletinnen und I._____ die Athletinnen bestätigt hätten, dass der\nUmgang sich massiv gebessert habe und das Ganze abgeschlossen zu sein scheine. Einer der\nTrainer hingegen hätte Schwierigkeiten betreffend Selbstreflexion und spreche von\n\"Rufmord\".\n\n72. Am 14. September 2023 meldete sich die zweite meldende Person bei SSI und berichtete,\ndass die Reaktion des X._____SV ernüchternd sei und dass einfach alles vertuscht werde.\nDie Trainer seien auf eine Nachfrage, wie es betreffend Trainer weiterlaufen werde, laut\ngeworden und hätten gesagt, es sei nichts.\n\n73. Am 26. September 2023 wurde die angeschuldigte Person, begleitet von K._____, durch SSI\nbefragt. Der Trainer machte Angaben zu seiner Person, unter anderem darüber, dass er in\nder Schweiz als Trainer Leistungssport anerkannt sei. Er führte aus, dass es für ihn schwierig\nsei, den Sinn der Anschuldigungen zu sehen. Die Gespräche mit den Athletinnen würden die\nAnschuldigungen nicht bestätigen, es gebe keine negativen Reaktionen von ihnen und er sei\nüber die Vorhalte überrascht gewesen. Er verstehe auch nicht, warum sich die Athletinnen\nnicht an ihn gewandt hätten. Für ihn gehe es darum, wie er das verarbeiten könne, denn er\nhabe die Situation nicht verstanden. Aber er sehe sich nicht als Opfer, er sei stark genug, um\nnicht Opfer zu sein.\n\n74. Der Trainer sagte aus, er versuche die Athletinnen nach schlechten Leistungen zu\nmotivieren, er übe keinen Druck aus, dieser käme von den Athletinnen selbst oder von ihren\nEltern. Bei den Selektionen könne er durch einen Trainerentscheid bestimmen, aber die TK\nsei zuständig und der Vorstand entscheide. Betreffend Ausschlüsse könne er dem Vorstand\netwas empfehlen, aber nicht entscheiden.\n\n75. K._____K._____ ergänzte, die angeschuldigte Person hätte in einem Fall schlaflose Nächte,\nda er sich Sorgen gemacht habe und weil die Eltern \"dies nicht wahrhaben\" wollten, hätte\ner eine Aussage getätigt, weil er nicht angehört worden sei. Die angeschuldigte Person\nmeinte dazu, er habe den Satz \"dann geh nach Hause an Mutters Busen\" gesagt, weil er im\nGespräch mit dem Vater nicht weitergekommen sei. Als sie nach einem Event nicht zum\ngemeinsamen Essen bleiben wollte, sei es nach einem \"Ping Pong\" zu diesem Satz\ngekommen und danach habe sie die Essstörung mit den Eltern ansprechen müssen. Er führte\n\n11\naus, er habe einen schlechten Satz gesagt, aber dadurch habe sich alles zum Guten\ngewendet und er könne sich selbst auf die Schulter klopfen.\n\n76. Die angeschuldigte Person bestritt in der Befragung, dass er Athletinnen nach schlechten\nErgebnissen oder unbefriedigenden Trainings anschreien oder ignorieren würde, es seien\nnur Einzelmomente. Die vorgehaltenen Aussagen (\"weil Du noch dreckige Sachen mit dem\nFreund machen willst\", \"einer Frau tut nie etwas weh, ausser wenn sie gebärt\") bestritt der\nTrainer oder er konnte sich nicht erinnern, sich entsprechend geäussert zu haben (\"was hast\nDu mit deinem Freund gemacht?\" als Reaktion auf einen Ausschlag im Mund einer Athletin).\n\n77. In Bezug auf die Aussagen, dass der Trainer gewisse Athletinnen vor dem Start gegen deren\nWillen auf den Po schlage, sagte der Trainer, \"es ist mit dem Schraubenzieher an die Hüfte.\nDer Schraubenzieher geht zuerst an die Skischuhe, und dann an die Hüfte, ob es der\nSchraubenzieher oder der Handrücken ist… Es ist ein Klopfen, nicht ein Schlagen.\" Eine\nAthletin habe gesagt, das Klopfen sei zu fest, er habe sich dafür entschuldigt und ihr gesagt,\ner habe sie damit nur aufmuntern wollen. Die Athletin hätte daraufhin gesagt, dann habe\nsie es falsch verstanden.\n\n78. Er bestritt, je eine Athletin angefasst oder unpassend berührt zu haben. Ebenso bestritt er,\nDruck auf die Athletinnen auszuüben, wenn sie nicht starten wollten, er würde nur\nEmpfehlungen abgeben.\n\n79. Hinsichtlich der Aussage, er würde die Hüften der Athletinnen anfassen, um ihnen zu zeigen,\nwie sie die Hüfte schwingen sollen, meinte der Trainer, es könne schon vorkommen, dass er\nam Start an der Hüfte berühre, um zu zeigen, wie die Athletin Druck geben soll. Er habe jede\nAthletin mal gefragt, ob er sie an der Hüfte nehmen dürfe.\n\n"}