{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-25", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-14_2025-02-25.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-14---Entscheid-vom-25-02-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "6c52e02e503f02a85d82420f9ed1be67"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:01", "Checksum": "a0a27488bd3df09355f6421786138b8d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14\n\n 7\nIntegrität), 2.1.3 (Verletzung der physischen Integrität) und Art. 2.1.4 (Verletzung der\nsexuellen Integrität) Ethik-Statut vorgeworfen wird.\n\n45. Am selben Tag verfügte SSI gegenüber der angeschuldigten Person unter Ansetzung einer\n14-tägigen Frist zur Stellungnahme folgende vorsorgliche Massnahmen:\n\n- \"Sie dürfen nicht mehr allein mit den Athletinnen unterwegs sein.\n- Der X._____ Skiverband und die Athletinnen sollen gemeinsam mindestens\neine Vertrauensperson (dabei darf es sich nicht um J._____ handeln)\ndefinieren, welche Sie in den Zusammenzügen begleitet. Allfällige\nFinanzierung wird über den X._____ Skiverband laufen. Solange Sie keine\nVertrauensperson beigezogen haben, dürfen Sie nicht als Trainer für das\nJuniorinnenkader tätig sein.\n- Einmal pro Monat müssen Sie an einem Debriefing über die Zusammenarbeit\nzwischen dem X._____ Skiverband, dem Trainerstaff und den Athletinnen\nteilnehmen. Der X._____ Skiverband übernimmt die Organisation dieser\nNachbesprechungen.\"\n\nD. Abklärungen im Rahmen des Untersuchungsverfahrens von Swiss Sport Integrity\n\n1. Erste Abklärungen, insb. erste schriftliche Stellungnahme der angeschuldigten Person\n\n46. Mit E-Mail vom 28. Juli 2023 teilte I._____ SSI mit, der Vorstand hätte \"ein anderes Bild\ndieser Situation\".\n\n47. Die angeschuldigte Person nahm mit Schreiben vom 9. August 2023 schriftlich Stellung.\nEinleitend schrieb der Trainer, er sei 50 Jahre alt, sei staatlich geprüfter Skilehrer, in Italien\n\"allenatore III. grado\" und Swiss-Ski TL sowie FIS TD, staatlich geprüfter Heilmasseur, habe\nein sozialpädagogisches Abitur absolviert, sei von 1992 bis 2000 im italienischen\nAbfahrtsteam, seit 2000 Trainer verschiedener Altersgruppen und trainiere hauptsächlich\nMädchen/Damen.\n\n48. Weiter führte er aus, er sei der Meinung, dass er sich zu jeder Zeit korrekt verhalten habe in\nseiner Funktion als Trainer der X._____SV-Juniorinnen und dass die Aussprache zwischen\nallen Beteiligten dies zum Ausdruck gebracht haben sollte. Es gebe regelmässig Sitzungen\nmit dem Vorstand, jährlich einen Elternabend und beim Damenteam würden alle Eltern und\nAthletinnen zu Hause besuchen. Es sei dabei nie zu solchen Vorwürfen gekommen.\n\n49. Im Nachgang zu einer anonymen Umfrage durch den Chef Alpin, Claudio Baracchi, hätte der\nVorstand eine Aussprache zwischen Vorstand und Trainer veranlasst, wo er die Sachlage aus\nseiner Sicht erklärt habe. Als weitere Massnahmen hätten am 2. und 4. August 2023\nAussprachen mit Athletinnen, Eltern und Vorstand sowie zwei unabhängigen Personen\nstattgefunden. Er habe die jeweiligen Zusammenhänge der Vorwürfe erläutert und darauf\nsei \"klar\" geworden, \"dass Athletinnen Aussagen falsch verstanden\" oder interpretiert\nhätten.\n\n50. Die angeschuldigte Person führte aus, es sei zutreffend, dass er mindestens zwei Athletinnen\nmit dem Ausschluss gedroht habe. Die eine hätte ihm Respektlosigkeit vorgeworfen, sei ihm\ngegenüber aber selbst respektlos und frech gewesen, indem sie ein Meeting vorzeitig\nverlassen habe und frech und hässig gewesen sei. Er habe ihr gesagt, dass er sich als 50-\njähriger Mann und Cheftrainer in der \"Erziehungsrolle einer knapp 18-jährigen Dame\" sehe.\n\n8\nDie andere Athletin hätte sich in der Rolle als Chefin der Gruppe gesehen und ihm sagen\nwollen, wie er \"gewisse Abläufe zu machen\" habe.\n\n51. Den Satz \"dann geh doch nach Hause an die Brust von deiner Mami\" habe er bewusst und\nprovokativ gesagt, da ihm die Athletin seit einiger Zeit mit Essstörungen aufgefallen sei. Nach\ndem Vorfall sei es zu einer Aussprache mit den Eltern gekommen und die Mutter sei auf die\nEssstörung aufmerksam geworden, weshalb die Athletin nun in ärztlicher Behandlung sei.\n\n52. Der Trainer bestritt in seiner Stellungnahme, dass er den Satz \"du willst doch nur dahin\ngehen, weil du noch dreckige Sachen mit deinem Freund machen willst\" geäussert habe.\nEbenso hätte er nicht \"jetzt müsst ihr die Beine spreizen, das macht ihr ja sonst nie\", sondern\n\"mach die Beine breit, damit ich sitzen und fahren kann\" gesagt.\n\n53. Betreffend Verhaltensweisen vor dem Start, wie an den Haaren ziehen und mit der Hand\noder dem Schraubenzieher auf den Hintern zu schlagen, führte der Trainer aus, er hätte dies\ngetan, um die Athletinnen abzulenken und ihnen die Nervosität zu nehmen. Er habe sich\nentschuldigt, da eine Athletin es für zu fest befunden hatte.\n\n54. Es sei weiter zutreffend, dass er den Athletinnen beim Duschen zugesehen habe. Dies sei in\neiner öffentlichen Sauna gewesen, die Athletinnen hätten einen Badeanzug getragen und er\nhabe in den vergangenen Jahren mehrere Athletinnen mit Essstörungen im Team gehabt. Er\nhabe diesen Athletinnen bei Gesprächen fachliche Unterstützung empfohlen, \"mehrheitlich\nmit Erfolg\".\n\n55. Es sei zutreffend, dass er Athletinnen (\"vielleicht\") ohne deren Einverständnis am\nOberschenkel und an den Hüften berührt habe.\n\n56. Der Trainer schrieb, dass er kaum seit 23 Jahren Trainer von Damen im Alter von 10-25\nJahren und immer lange angestellt gewesen wäre und nie entlassen worden sei, wenn die\nVorwürfe, dass er Athletinnen regelmässige ignoriert, schikaniert, angeschrien und beleidigt\nhabe, zutreffen würden. Er könne laut werden, wenn Verhaltensregeln und Respekt \"nicht\neingehalten\" würden.\n\n"}