{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-25", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-14_2025-02-25.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-14---Entscheid-vom-25-02-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "6c52e02e503f02a85d82420f9ed1be67"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:01", "Checksum": "a0a27488bd3df09355f6421786138b8d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14\n\n32. Abschliessend erwähnte Athletin B, dass aus ihrer Sicht die Kommunikation zu verbessern\nsei und das Anfassen wie auch die sexistischen Sprüche aufhören müssten. Sie wiederholte,\ndass die beschuldigte Person \"als Trainer\" sehr gut sei.\n\n6. Befragung von Athletin C\n\n33. In der Befragung vom 6. Juli 2023 berichtete Athletin C von verschiedenen Vorfällen und\nVerhaltensweisen, welche die bisherigen Aussagen bestätigten. Unter anderem sei sie nach\nschlechten Rennen oft ignoriert worden, die Trainings seien teils sehr hart gewesen und\nEinwände oder Meinungen der Athletinnen dazu seien nie akzeptiert worden. Weiter seien\nauch die Trainingsfenster am Sportgymnasium nicht berücksichtigt worden. Wenn eine\nAthletin nicht zum Training kam, weil sie sich an die Trainingsfenster der Schule hielt, seien\ndie Trainer wütend geworden.\n\n34. Athletin C berichtete von Sprüchen wie \"wo hast Du diese Nacht geschlafen\" oder \"hast Du\nalleine geschlafen oder mit ihm\" sowie von Aussagen der angeschuldigten Person, dass\nFreunde verboten werden sollten.\n\n35. Die angeschuldigte Person habe ihr am Start wiederholt auf den Po geschlagen, dies sei auch\neinmal beim Skiverladen passiert.\n\n36. Weiter habe die angeschuldigte Person \"seine Macht ausspielen müssen\", sodass man sich\nnicht getraut habe, etwas zu sagen. Bei Unstimmigkeiten unter den Trainern hätten die\nTrainer die Schuld auf die Athletinnen abgeschoben. Sie erklärt, man habe gemerkt, \"dass\nsie Chefs sind und wir einfach machen müssen, was sie sagen.\" Weiter hätten sie auch die\nEltern ausgeschlossen, (wohl) Angst davor hatten, mit den Eltern zu sprechen, \"weil sie da\nweniger Macht hatten\". Die Trainer hätten daher die Eltern teils ignoriert.\n\n37. Athletin C erwähnt den Vorfall, bei welchem eine Athletin vor der ganzen Gruppe\nblossgestellt worden sei, indem sie sich habe in die Mitte stellen und nach vorne runter\nbücken müssen. Der Trainer habe ihr dann mit dem Stock auf den Hintern schlagen wollen.\nSie sei geschockt gewesen.\n\n6\n7. Befragung von Athletin D\n\n38. Die Befragung von Athletin D am 6. Juli 2023 bestätigte die bisherigen Aussagen, unter\nanderem berichtete die Athletin vom Ignorieren durch die Trainer nach schlechten Rennen,\nAnschreien, verletzenden Äusserungen (\"geistig behindert\"), Drohungen (insbesondere,\nwenn sie anderen Personen von Vorfällen berichtet hatten) und dass Eltern ausgeschlossen\nwürden, indem die angeschuldigte Person den Athletinnen gedroht und gesagt hat, er wolle\nnicht mehr, dass Eltern \"vorbeikommen\". Auch habe der Trainer verboten, dass Athletinnen\nihren Freund währen Trainingslagern sehen.\n\n39. Athletin D sagte aus, dass die angeschuldigte Person nicht auf Ängste der Athletinnen\neinging, \"hässig\" reagiere und die betroffenen Athletinnen anwies, an den Start zu gehen.\n\n40. Weiter berichtet Athletin D von sexistischen Verhaltensweisen und Sprüchen, unter\nanderem davon, dass der Trainer, als sich eine Athletin beim Umziehen gebückt hatte, so tat,\nals würde er ihr (wiederholt) auf den Po schlagen, wobei bei er und der andere Trainer\ngelacht hätten. Ein \"Klaps\" auf den Hintern, teils mit dem Schraubenzieher, sei zur\n\"Normalität\" geworden.\n\n41. Athletin D erwähnt den Vorfall, als der Trainer in Stelvio gegenüber den Duschen im\nLiegestuhl lag und den Athletinnen beim Duschen zugeschaut habe. Sie sagt zudem aus, dass\neine Athletin in einem Trainingslager aufgrund einer Verletzung ein Kühlgel habe auftragen\nmüssen. Die angeschuldigte Person sei mit dieser Athletin allein im Hotelzimmer gewesen,\nhätte die Tür geschlossen und das Kühlgel aufgetragen. Von anderen Ski-Clubs wisse sie, dass\ndort die Trainer immer die Tür offenlassen würden. Der betroffenen Athletin sei dabei nicht\nwohl gewesen.\n\n42. Athletin B führt aus, dass das \"schlimmste Erlebnis\" mit der angeschuldigten Person in\nR._____ in einer Skihalle vorgefallen sei. Nach einem Trainingslauf habe die angeschuldigte\nPerson einer Athletin zeigen wollen, dass sie hohe Hüften haben müsse. Dabei sei er ihr mit\nder Hand von hinten zwischen die Beine gegangen und habe sie ca. 15 Sekunden\nhochgehoben. Er habe nicht gefragt, sondern sei einfach mit der Hand in den Schritt\ngegangen.\n\nC. Weitere Abklärungen im Rahmen der Vorabklärungen\n\n43. SSI nahm in der Folge weitere Abklärungshandlungen vor. Unter anderem fand am 17. Juli\n2023 ein telefonisches Gespräch mit dem Präsidenten des X._____SV, I._____, statt. Dieser\nerklärte, dass der X._____SV sich der Situation bewusst sei und daher auch eine anonyme\nUmfrage durchgeführt habe. 6 von 9 Eltern hätten an der Umfrage teilgenommen. Die\nUmfrage habe ergeben, dass die Kommunikation und sexistische Aussagen der Trainer ein\nProblem darstellen würden, dass im betroffenen Team eine \"Angststimmung\" herrsche und\ndass aneinander vorbeikommuniziert würde. Im Gespräch zwischen dem X._____SV-\nVorstand und den Trainern hätten sich die Trainer betroffen gezeigt und das Gegenteil\nbehauptet, insbesondere dass die Athletinnen nicht leistungsbereit und nicht konzentriert\nbei der Sache seien. Es gebe eine schriftliche Weisung zum Thema \"Nähe/Distanz\", ebenso\nein Protokoll zum Gespräch zwischen Vorstand und Trainer.\n\n44. Mit Schreiben vom 28. Juli 2023 wurden unter anderem die Verfahrensbeteiligten über die\nEröffnung einer Untersuchung informiert, insbesondere wurde die angeschuldigte Person\ndarüber informiert, dass ihr eine Verletzung von Art. 2.1.2 (Verletzung der psychischen\n\n"}