Um die Glaubwürdigkeit und Legitimation von entsprechenden Entscheiden zu erhöhen, soll die Beurteilung von mutmasslichem Fehlverhalten oder mutmasslichen Missständen durch eine möglichst unabhängige Stelle erfolgen. Diese Unabhängigkeit soll in erster Linie im Verhältnis zur Meldestelle sowie zu den von einem Sachverhalt betroffenen Verbänden, aus erwähnten Gründen aber auch bestmöglich gegenüber Swiss