6 gesetzlichen Grundlagen in Art. 72f und Art. 72g SpoFöV, sondern auch aus den seit dem 1. Juli 2024 geltenden Statuten von Swiss Olympic: U.a. sieht Art. 1.2 Abs. 9 der Statuten vor, dass "[d]ie Dopingbekämpfung sowie die Bearbeitung von potenziellen Ethikvorfällen […] Aufgabe der Stiftung Swiss Sport Integrity [ist]".