25. In casu wurden die Parteien mit Eröffnungsschreiben vom 31. Juli 2024 darüber informiert, dass sie bis zum 21. August 2024 das Recht hätten, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen. In der Folge reichten sowohl die SKF wie auch A._____ (nach Wiederherstellung der Frist) am 15. August 2024 bzw. am 8. September 2024 Stellungnahmen ein.