19. Am 25. Oktober 2024 informierte Rechtsanwalt Dr. Thilo Pachmann über die Mandatierung der SKF in vorliegendem Verfahren und reichte eine Eingabe beim Schweizer Sportgericht samt Vollmacht ein. In der Eingabe führte Dr. Thilo Pachmann u.a. aus, dass aufgrund der Mandatierung nach Ablauf der Frist vom 23. September 2024 "hiermit ebenfalls eine unaufgefordert [sic] Stellungnahme zur Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts" eingereicht und darum ersucht werde, "diese zu den Akten zu nehmen". 20. Mit E-Mail vom 25. Oktober 2024 bestätigte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts den Erhalt des Schreibens von Rechtsanwalt Dr. Thilo Pachmann.