2 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung vom 23. Mai 2012, SR 415.01 (Sportförderungsverordnung, SpoFöV). 3 informierte die Parteien u.a. darüber, dass A._____ mit E-Mail vom 1. Oktober 2024 nach Ablauf der Frist Stellung genommen habe. In gleichem Schreiben wurden die Parteien ausserdem u.a. darauf hingewiesen, dass der Entscheid nach Massgabe des VerfRegl3 unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Website des Schweizer Sportgerichts publiziert werde.