selber bearbeiten bzw. untersuchen. Des Weiteren führte SSI u.a. aus, dass "[g]estützt darauf" die Meldung Nr. XXX/2024, welche SSI am 24. Juni 2024 habe, "hiermit an das Sportgericht überwiesen" werde. 9. Mit Eröffnungsschreiben vom 31. Juli 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien über die Weiterleitung des Falles (betreffend einen 1 Swiss Olympic Ethik-Statut des Schweizer Sports vom 1. Januar 2022, Version inkl. der Anpassungen mit Inkrafttreten per 26. November 2022 (Ethik-Statut).