19 Abs. 2 SpoFöG5 und Art. 73 SpoFöV) als auch als nationale Meldestelle für Ethikverstösse und Missbrauchsfälle im Schweizer Sport (Art. 72f SpoFöV) zuständig. 32. Zu den Anforderungen als nationale Meldestelle gehört u.a., dass SSI die gemeldeten Sachverhalte abklärt sowie – sofern ein begründeter Verdacht auf Fehlverhalten oder Missstände besteht – einen Untersuchungsbericht verfasst und diesen mit den Untersuchungsakten an die Disziplinarstelle überweist (Art. 72f Abs. 1 lit. b Ziff. 2 SpoFöV).