5 Beurteilung des Verfahrens "durch zwei Instanzen" sei "entscheidend und unabdingbar" – so die SKF – mithin jede "Verkürzung […] unverhältnismässig und nicht begründet" wäre (Stellungnahme der SKF vom 23. September 2024, S. 1). D. Die Funktion des Schweizer Sportgerichts als unabhängige Disziplinarstelle 1. Die Bedeutung von Art. 72f und Art. 72g SpoFöV und den Statuten von Swiss Olympic