Stellungnahmen ein. Des Weiteren erhielten die Parteien mit Verfügung vom 9. September 2024 unter ausdrücklichem Hinweis auf die Frage der Zuständigkeit (erneut) die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 23. September 2024, wobei darauf hingewiesen wurde, dass das Gericht nach Ablauf der Frist einen Entscheid über die Zuständigkeit fällen werde. Damit hatten die Parteien bereits mehrmals die Möglichkeit zur Stellungnahme.