11. Am 21. August 2024 reichte A._____ eine Stellungnahme ein. 12. Mit Schreiben vom 9. September 2024 bestätigte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts den Erhalt der Stellungnahmen der Parteien vom 15. bzw. 21. August 2024 und informierte die Parteien, dass die vorsitzende Richterin und Referentin die Leitung des Verfahrens übernehme. Des Weiteren wurden die Parteien dazu eingeladen, sich unter Berücksichtigung der Funktion des Schweizer Sportgerichts als unabhängige Disziplinarstelle im Sinne von Art. 72g