Mit gleichem Schreiben vom 31. Juli 2024 wurde den Parteien ausserdem die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie die Sprache des vorliegenden Verfahrens mitgeteilt. Darüber hinaus wurden die Parteien über die Kommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht sowie die Möglichkeit eines Beistands und diejenige der unentgeltlichen Rechtspflege informiert. Schliesslich wurde den Parteien im Eröffnungsschreiben mitgeteilt, dass sie bis zum 21. August 2024 das Recht hätten, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen. 10. Am 15. August 2024 reichte die SKF eine Stellungnahme ein.