35. Das vorliegende Verfahren wurde am 12. August 2024 eröffnet. Die allgemeine Frist von vier Monaten gemäss Art. 19 Abs. 3 VerfRegl zur Mitteilung des begründeten Entscheides ist somit grundsätzlich am 12. Dezember 2024 abgelaufen. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2024