28. Mit Verfahrensverfügung vom 18. Dezember 2024 stellte der Direktor des Schweizer Sportgerichts den Parteien die Einladung zur Hauptverhandlung vom 8. Januar 2025 um 13:30 Uhr mitsamt Link zur Videokonferenz zu. In derselben Verfügung wurden die Parteien unter anderem gebeten, dem Sekretariat des Schweizer Sportgerichts bis 3. Januar 2025 mitzuteilen, welche Personen/Rechtsvertreter der jeweiligen Partei an der Hauptverhandlung teilnehmen werden.