25. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2024 informierte der Direktor des Schweizer Sportgerichts die Parteien darüber, dass die Beschwerdeführerin im Verfahren SSG 2024/E/26 innert der gesetzten Frist keine Parteistellung beantragt habe, somit die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen entfalle und das Verfahren SSG 2024/E/10 fortgesetzt werde.