"1. Es sei nicht auf die Beschwerde einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Subeventualiter sei der Antrag auf Auferlegung der Verfahrenskosten an die meldende(n) Person(en) gutzuheissen und im Übrigen die Beschwerde vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdeführerin. Zudem stellt Swiss Sport Integrity die folgenden prozessualen Anträge: 5.