17. Mit Schreiben vom 30. August 2024 informierte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts die Parteien über den Eingang des Schreibens der Beschwerdeführerin vom 15. August 2024 und das darin enthaltene Ersuchen der Beschwerdeführerin. Mit demselben Schreiben setzte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts der Beschwerdegegnerin eine Frist bis 4. September 2024 um zum erwähnten Schreiben der Beschwerdeführerin, und insbesondere deren Ersuchen, Stellung zu nehmen. 18. Am 2. September 2024 reichte SSI eine Stellungnahme ein mit folgenden Anträgen: