"Es seien die Kostenfolgen der Nichteröffnungsentscheidung der Stiftung Swiss Sport Integrity (SSI) quantitativ zu bestimmen und die Verfahrenskosten der oder den meldenden Personen aufzuerlegen; der angeschuldigten Person sei eine angemessene Verfahrensentschädigung, mindestens CHF 15 000 zzgl. MwSt, zu bezahlen und diese der oder den meldenden Personen aufzuerlegen. Eventualiter seien die bezifferten Verfahrenskosten von SSI zu tragen, und die der angeschuldigten Person zu bezahlende Verfahrensentschädigung sei beziffert ebenfalls von SSI zu tragen;