86. Nach Art. 25 Abs. 1 VerfRegl befindet das Schweizer Sportgericht in seinem Entscheid über die Kosten des Verfahrens. 87. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles, insbesondere, dass der Fall sowohl in sachlicher wie auch rechtlicher Hinsicht vergleichsweise wenig Komplexität aufwies und, werden die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 750.00 festgelegt. 2. Verteilung der Verfahrenskosten