2. Veröffentlichung der Sanktion 71. SSI beantragt, es sei die Veröffentlichung der Sanktion durch SSI gemäss Art. 14.3 Doping- Statut 2015 anzuordnen (Rechtsbegehren Ziff. 6). Die angeschuldigte Person hat im Rahmen der vom Einzelrichter am 7. Februar 2024 angesetzten Frist von fünf Arbeitstagen für Anträge zur Sanktionsfrage keine Anträge zu diesem Rechtsbegehren unterbreitet.