68. Verstösst ein gesperrter Athlet gegen das Teilnahmeverbot gemäss Art. 10.14.1 des Doping- Statuts 2022, wird am Ende der ursprünglichen Sperre eine erneute Sperre angehängt, die genauso lang sein kann wie die ursprüngliche Sperre. Alternativ kann gemäss Art. 10.14.1 des Doping-Statuts 2022 auch nur eine Verwarnung ohne Sperre angeordnet werden.