62. Die angeschuldigte Person anerkennt die Teilnahme an den fraglichen Wettkämpfen und stellt sich auf den Standpunkt, an diesen bloss spontan und ohne jegliche sportlichen Ambitionen, aber doch mit dem Wissen, damit gegen das gegen ihn bestehende Teilnahmeverbot zu verstossen, teilgenommen zu haben. 63. Gemäss Art. 10.12.1 Doping-Statut 2015 bzw. Art. 10.14.1 Doping-Statut 2022 darf ein gesperrter Athlet während seiner Sperre „in keiner Eigenschaft“ an Wettkämpfen teilnehmen. Die zitierten Bestimmungen differenzieren nicht, ob ein Athlet sportliche Ambitionen hat oder nicht.