B. Hat die angeschuldigte Person gegen das Teilnahmeverbot verstossen? 61. SSI wirft der angeschuldigten Person vor, er habe gegen das Teilnahmeverbot gemäss Art. 10.12.1 Doping-Statut 2015 bzw. Art. 10.14.1 Doping-Statut 2022 verstossen, indem er am 7. Juli 2019 und am 3. Juli 2022 trotz einer laufenden Sperre an der DATEV Challenge Roth, einem Triathlon, teilgenommen habe.