59. Folglich ist die Veranstalterin als internationale Veranstalterin im Sinne von Art. 10.12.1 des Doping-Statuts 2015 und Art. 10.14.1 des Doping-Statuts 2022 zu qualifizieren. 10 60. Aufgrund dieser öffentlich zugänglichen Informationen ist erstellt, dass die DATEV Challenge Roth-Wettbewerbe Wettkämpfe im Sinne von Art. 10.12.1 des Doping-Statuts 2015 bzw. Art. 10.14.1 des Doping-Statuts 2022 sind, für welche ein Teilnahmeverbot gilt. Dies bedeutet, dass die angeschuldigte Person "in keiner Eigenschaft" an diesen Wettkämpfen teilnehmen durfte.