58. Gemäss Art. 1.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der DATEV Challenge Roth 2019 sowie 2022 (AGB 2019 und 2022) müssen die Wettkampfregeln der Deutschen Triathlon Union, wozu auch der Anti-Doping-Code gehört, von den Teilnehmern eingehalten werden. Art. 6 Abs. 1 der AGB 2019 und 2022 sieht ausserdem vor, dass die Teilnehmer den Anti-Doping-Code der DTU, den Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) sowie den Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) als verbindlich anerkennen, und dass der Athlet versichert, keine Verstösse gegen Anti-Doping Bestimmungen begangen zu haben.