55. Gemäss Art. 10.12.1 des Doping-Statuts 2015 darf eine Person, gegen die eine Sperre verhängt wurde, während dieser Sperre in keiner Eigenschaft an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen, die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden.