51. Gemäss Art. 10.12.1 des Doping-Statuts 2015 darf eine Person, gegen die eine Sperre verhängt wurde, während dieser Sperre in keiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen (ausser es handelt sich um zugelassene Anti-Doping-Aufklärungs- oder Rehabilitierungsprogramme), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden, noch an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter genehmigt oder