45. Als unabhängige Disziplinarstelle im Sinne von Art. 72g Abs. 1 lit. a SpoFöV hat Swiss Olympic per 1. Juli 2024 die Stiftung Schweizer Sportgericht gegründet. Gemäss Art. 1.2 Abs. 10 der Statuten von Swiss Olympic (Version vom 1. Juli 2024) ist die "Sanktionierung von potenziellen Verstössen gegen das Doping-Statut und das Ethik-Statut […] Aufgabe der Stiftung Schweizer Sportgericht". Weiter bestimmt Art.