Des Weiteren seien diese Unterlagen auf der Homepage des Veranstalters jederzeit einsehbar gewesen. In seiner Stellungnahme vom 24. August 2023 habe die angeschuldigte Person zudem bestätigt, er habe gespürt, dass SSI von seiner Teilnahme erfahren werde. Dies sei zumindest ein Indiz, dass er sich bewusst war, dass er nicht an diesem Wettkampf hätte teilnehmen dürfen. Er habe somit gewusst, dass er für den Wettkampf nicht startberechtigt war, und habe folglich vorsätzlich gegen das Teilnahmeverbot während einer Sperre verstossen.