Gemäss den Aussagen des Organisators habe sich die angeschuldigte Person für die DATEV Challenge Roth 2022 zwar nicht eigenständig angemeldet, weshalb er den Regularien (Ausschreibung 2022, AGB, Wettkampfbestimmungen, sonstige Ordnung und Bestimmungen der DTU) nicht explizit zugestimmt habe. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die angeschuldigte Person diese Bestimmungen kannte, da er sie bereits für frühere Austragungen erhalten und akzeptiert hatte. Des Weiteren seien diese Unterlagen auf der Homepage des Veranstalters jederzeit einsehbar gewesen.