37. Im Unterschied zum Wettkampf vom 7. Juli 2019 habe die Teilnahme am Wettkampf vom 3. Juli 2022 nicht während der vorsorglichen, sondern der definitiven Sperre stattgefunden. SSI stellt sich diesbezüglich auf den Standpunkt, der Angeschuldigte habe als gesperrter Athlet wissen müssen, dass er für jegliche Sportarten gesperrt ist und folglich nicht an der DATEV Challenge Roth teilnehmen durfte, zumal in den AGB der DATEV Challenge Roth unter Art.