Der Verstoss gegen die provisorische Sperre könne in diesem Zusammenhang nicht zu weiteren Sanktionen führen. SSI verweist in diesem Sinne auf den Entscheid CAS 2018/A/6025, wonach die Nichteinhaltung einer vorläufigen Sperre per se keinen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstelle, der zu einer zusätzlichen Sanktion führen könne. Daher könne wegen der Teilnahme am Wettkampf am 7. Juli 2019 keine Sperre verhängt werden.