2019 sowie 2022 (AGB 2019/AGB 2022) sehe vor, dass die Wettkampfregeln der Deutschen Triathlon Union, wozu auch der Anti-Doping-Code gehört, von den an der Veranstaltung teilnehmenden Personen eingehalten werden müssen. Art. 6 Abs. 1 der AGB 2019 und 2022 sehe ausserdem vor, dass die Teilnehmer am Wettkampf den Anti-Doping-Code der DTU, den Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) sowie den Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) als verbindlich anerkennen. lm selben Absatz werde zudem auch festgehalten, dass der Athlet versichert, keine Verstösse gegen Anti-Doping Bestimmungen begangen zu haben.