24. Mit Schreiben vom 14. Februar 2024 verwies SSI mit Bezug auf die Anträge zur Sanktionsfrage vollumfänglich auf die Rechtsbegehren im Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens vom 22. Dezember 2023 und bestätigte die betreffenden Begehren zur Sanktionsfrage. 25. Die angeschuldigten Person unterbreitete innert der Frist bis zum 14. Februar 2025 keine Anträge zur Sanktionsfrage.