4 22. Innert der antragsgemäss erstreckten Frist erklärte der Vertreter der angeschuldigten Person mit Schreiben datiert vom 27. Januar 2025, eingegangen am 30. Januar 2025, auf eine ausführliche Stellungnahme zu den Anträgen zu verzichten und verwies mit Bezug auf den Sachverhalt auf die Stellungnahme der angeschuldigten Person vom 24. August 2023 sowie auf die nicht bestrittene Sachverhaltsdarstellung von SSI vom 22. Dezember 2023.