Es sei A.________ eine Frist zur Einreichung einer begründeten Stellungnahme inkl. Rechtsbegehren einzuräumen, dies mit der Möglichkeit für die Stiftung Swiss Sport Integrity zu replizieren. 16. Mit Verfügung vom 27. Januar 2024 eröffnete die DK ein Verfahren in der vorliegenden Sache und setzte der angeschuldigten Person Frist bis zum 29. Februar 2024 an zur Stellungnahme und um mitzuteilen, ob er mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens einverstanden sei. 17. Am 5. März 2024 bestätigte die angeschuldigte Person sein Einverständnis mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens.