(1) Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports in Feststellung ihrer Zuständigkeit ein Verfahren gegen A.________ zu eröffnen. (2) Das in Übereinstimmung mit Ziff. 1 der vorliegenden Rechtsbegehren eröffnete Verfahren sei in deutscher Sprache zu führen. (3) Es sei aufgrund klarer Verhältnisse ein Zirkularentscheid zu fällen, dies nach dem Einholen des diesbezüglichen, schriftlichen Einverständnisses der übrigen Parteien. (4) Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports festzustellen, dass A.________ gegen seine vorläufige Sperre gemäss Art.