14. In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 24. August 2023 anerkannte die angeschuldigte Person die Teilnahme an den fraglichen Wettkämpfen und stellte sich zusammengefasst auf den Standpunkt, an diesen bloss spontan und ohne jegliche sportlichen Ambitionen, aber doch mit dem Wissen, damit gegen das gegen ihn bestehende Teilnahmeverbot während seiner Sperre zu verstossen, teilgenommen zu haben. C. Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports 15. Am 22. Dezember 2023 beantragte SSI bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens und stellte dabei folgende Rechtsbegehren: