13. Mit Schreiben vom 25. Juli 2023 informierte SSI die angeschuldigte Person, aufgrund seiner Teilnahme an den erwähnten Wettkämpfen werde ein Verstoss gegen Art. 10.14.3 des Do- ping-Statuts (Verstoss gegen das Teilnahmeverbot während einer Sperre) vermutet, und gab ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 4. August 2023. Das Schreiben vom 25. Juli 2023 wurde von der angeschuldigten Person nicht abgeholt, weshalb es ihm per A-Post-Plus und E-Mail am 9. August 2023 mit Fristerstreckung nochmals zugestellt wurde.