7. Gemäss einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vom 3. Juni 2019 gestand die angeschuldigte Person, von ca. 1. Juli bis ca. 30. November 2016 in unregelmässigen Abständen jeweils einmal wöchentlich die nach Art. 19 Abs. 3 SpoFöG verbotenen Dopingmittel Amphetamin und Kokain konsumiert zu haben. Darüber hinaus sagte die angeschuldigte Person anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 17. Januar 2019 sinngemäss aus, Ephedrin für Rennen konsumiert zu haben.