2. A.________ ("Angeschuldigte Person") (geb. 1988) war unter anderem aktiv im Radsport und Triathlon. Er verfügte von 2015 bis 2018 über eine gültige Lizenz von Swiss Cycling und war Mitglied im RRC B.________. Swiss Cycling ist Mitglied von Swiss Olympic. Im Jahre 2018 verfügte er ebenso über eine gültige Lizenz von Swiss Triathlon. Auch Swiss Triathlon ist Mitglied von Swiss Olympic. 3. Swiss Cycling ist der Schweizer Verband des Radsports, Swiss Triathlon ist der Schweizer Verband des Triathlons. Swiss Cycling und Swiss Triathlon haben auf die Parteistellung in diesem Verfahren verzichtet.