{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-27", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-43_2025-02-27.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-43---Entscheid-vom-27-02-2025.pdf", "Checksum": "95541dcd62dbbe7e131dd3d628e1b489"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/43"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 27.02.2025 SSG 2024/DO/43"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 27.02.2025 SSG 2024/DO/43"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 27.02.2025 SSG 2024/DO/43"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:00", "Checksum": "54c11906f429babd169c1042a42747df", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 27.02.2025 SSG 2024/DO/43\n\n50. Während der von der DK am 31. Januar 2020 angeordneten vierjährigen Sperre galt für die\nangeschuldigte Person ein Teilnahmeverbot.\n\n51. Gemäss Art. 10.12.1 des Doping-Statuts 2015 darf eine Person, gegen die eine Sperre verhängt wurde, während dieser Sperre in keiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen (ausser es handelt sich um zugelassene Anti-Doping-Aufklärungs- oder\nRehabilitierungsprogramme), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des\nUnterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden, noch an Wettkämpfen, die\nvon einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter genehmigt oder\norganisiert wurden, noch an Aktivitäten des Spitzensports oder nationalen sportlichen Aktivitäten, die staatlich gefördert werden.\n\n52. Gemäss Art. 10.14.1 des Doping-Statuts 2022 darf eine Person, gegen die eine Sperre oder\nprovisorische Sperre verhängt wurde, während dieser Sperre oder provisorischen Sperre in\nkeiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen, organisierten Trainings oder anderen Aktivitäten teilnehmen (ausser es handelt sich um zugelassene Anti-Doping-Ausbildungs- oder Rehabilitierungsprogramme), die von einem Signatar des Code, einer Mitgliedsorganisation\n\n9\ndes Signatars, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Signatars genehmigt oder organisiert wurden, noch an Wettkämpfen, die von\neiner Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Ausrichter genehmigt oder organisiert wurden, noch an Aktivitäten des Spitzensports oder nationalen sportlichen Aktivitäten, die staatlich gefördert werden.\n\n53. Demzufolge ist während der Sperre bzw. dem laufenden Teilnahmeverbot, welches im vorliegenden Fall vom 4. Juli 2019 bis 3. Juli 2023 gedauert hat, auch der persönliche Geltungsbereich der Doping-Statuten 2015 und 2022 gegeben.\n\nVII. Materielles\n54. Das Gericht hat folgende Fragen zu beantworten:\na. Gelten die DATEV Challenge Roth vom 7. Juli 2019 und vom 3. Juli 2022 als Wettkämpfe im Sinne des Doping-Statuts 2015 bzw. 2022, bei dem ein gesperrter Athlet\nnicht teilnehmen darf?\nb. Falls ja, hat die angeschuldigte Person an der DATEV Challenge Roth vom 7. Juli 2019\nbzw. 3. Juli 2022 in einer vom Doping-Statut 2022 verbotenen Eigenschaft teilgenommen?\nc. Falls ja, welche Sanktionen sind auszusprechen?\n\nA. Qualifikation der DATEV Challenge Roth\n\n55. Gemäss Art. 10.12.1 des Doping-Statuts 2015 darf eine Person, gegen die eine Sperre verhängt wurde, während dieser Sperre in keiner Eigenschaft an Wettkämpfen oder Aktivitäten\nteilnehmen, die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners,\neinem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden.\n\n56. Gemäss Art. 10.14.1 des Doping-Statuts 2022 darf eine Person, gegen die eine Sperre oder\nprovisorische Sperre verhängt wurde, während dieser Sperre oder provisorischen Sperre in\nkeiner Eigenschaft an Wettkämpfen, organisierten Trainings oder anderen Aktivitäten teilnehmen, die von einem Signatar des Code, einer Mitgliedsorganisation des Signatars, einem\nVerein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Signatars\ngenehmigt oder organisiert wurden.\n\n57. SSI stellt sich auf den Standpunkt, die DATEV Challenge Roth unterliegen gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der DATEV Challenge Roth 2019 sowie\n2022 dem Doping-Statut.\n\n58. Gemäss Art. 1.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der DATEV\nChallenge Roth 2019 sowie 2022 (AGB 2019 und 2022) müssen die Wettkampfregeln der\nDeutschen Triathlon Union, wozu auch der Anti-Doping-Code gehört, von den Teilnehmern\neingehalten werden. Art. 6 Abs. 1 der AGB 2019 und 2022 sieht ausserdem vor, dass die\nTeilnehmer den Anti-Doping-Code der DTU, den Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA)\nsowie den Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) als verbindlich anerkennen, und\ndass der Athlet versichert, keine Verstösse gegen Anti-Doping Bestimmungen begangen zu\nhaben.\n\n59. Folglich ist die Veranstalterin als internationale Veranstalterin im Sinne von Art. 10.12.1 des\nDoping-Statuts 2015 und Art. 10.14.1 des Doping-Statuts 2022 zu qualifizieren.\n\n10\n60. Aufgrund dieser öffentlich zugänglichen Informationen ist erstellt, dass die DATEV Challenge\nRoth-Wettbewerbe Wettkämpfe im Sinne von Art. 10.12.1 des Doping-Statuts 2015 bzw. Art.\n10.14.1 des Doping-Statuts 2022 sind, für welche ein Teilnahmeverbot gilt. Dies bedeutet,\ndass die angeschuldigte Person \"in keiner Eigenschaft\" an diesen Wettkämpfen teilnehmen\ndurfte.\n\nB. Hat die angeschuldigte Person gegen das Teilnahmeverbot verstossen?\n\n61. SSI wirft der angeschuldigten Person vor, er habe gegen das Teilnahmeverbot gemäss\nArt. 10.12.1 Doping-Statut 2015 bzw. Art. 10.14.1 Doping-Statut 2022 verstossen, indem er\nam 7. Juli 2019 und am 3. Juli 2022 trotz einer laufenden Sperre an der DATEV Challenge\nRoth, einem Triathlon, teilgenommen habe.\n\n"}