{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-27", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-43_2025-02-27.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-43---Entscheid-vom-27-02-2025.pdf", "Checksum": "95541dcd62dbbe7e131dd3d628e1b489"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/43"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 27.02.2025 SSG 2024/DO/43"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 27.02.2025 SSG 2024/DO/43"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 27.02.2025 SSG 2024/DO/43"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:00", "Checksum": "54c11906f429babd169c1042a42747df", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 27.02.2025 SSG 2024/DO/43\n\n14. In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 24. August 2023 anerkannte die angeschuldigte\nPerson die Teilnahme an den fraglichen Wettkämpfen und stellte sich zusammengefasst auf\nden Standpunkt, an diesen bloss spontan und ohne jegliche sportlichen Ambitionen, aber\ndoch mit dem Wissen, damit gegen das gegen ihn bestehende Teilnahmeverbot während\nseiner Sperre zu verstossen, teilgenommen zu haben.\n\nC. Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports\n\n15. Am 22. Dezember 2023 beantragte SSI bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK)\ndie Eröffnung eines Disziplinarverfahrens und stellte dabei folgende Rechtsbegehren:\n\n(1) Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports in Feststellung ihrer\nZuständigkeit ein Verfahren gegen A.________ zu eröffnen.\n(2) Das in Übereinstimmung mit Ziff. 1 der vorliegenden Rechtsbegehren eröffnete\nVerfahren sei in deutscher Sprache zu führen.\n(3) Es sei aufgrund klarer Verhältnisse ein Zirkularentscheid zu fällen, dies nach\ndem Einholen des diesbezüglichen, schriftlichen Einverständnisses der übrigen\nParteien.\n(4) Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports festzustellen, dass\nA.________ gegen seine vorläufige Sperre gemäss Art. 10.12.1 Doping-Statut\n2015 sowie gegen seine Sperre gemäss Art. 10.14.1 Doping-Statut 2022\nverstossen hat.\n(5) Gegen A.________ sei eine Verwarnung auszusprechen\n\n3\n(6) Es sei die Veröffentlichung durch die Stiftung Swiss Sport Integrity gemäss\nArt. 14.3 Doping-Statut anzuordnen.\n(7) Es sei die während der Dauer der Sperre durch A.________ erzielte Ergebnisse\nanlässlich der Ausführungen 2019 und 2022 der DATEV Challenge Roth powered by hep zu annullieren, dies mit allen daraus entstehenden Konsequenzen.\n(8) Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports eine Busse in der\nHöhe von mindestens CHF 250.00 gegen A.________ auszusprechen.\n(9) Die Verfahrenskosten seien A.________ aufzuerlegen.\nEventualiter: Es seien der Stiftung Swiss Sport Integrity keine Verfahrenskosten\naufzuerlegen.\n(10) Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei zu Gunsten von Swiss Sport Integrity durch A.________ zu begleichender Ersatz der Parteikosten in der Höhe von CHF 750.00 zu sprechen.\nEventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten der Stiftung Swiss Sport Integrity zu sprechen.\n(11) Es sei A.________ eine Frist zur Einreichung einer begründeten Stellungnahme\ninkl. Rechtsbegehren einzuräumen, dies mit der Möglichkeit für die Stiftung\nSwiss Sport Integrity zu replizieren.\n16. Mit Verfügung vom 27. Januar 2024 eröffnete die DK ein Verfahren in der vorliegenden Sache und setzte der angeschuldigten Person Frist bis zum 29. Februar 2024 an zur Stellungnahme und um mitzuteilen, ob er mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens einverstanden sei.\n\n17. Am 5. März 2024 bestätigte die angeschuldigte Person sein Einverständnis mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens.\n\nIII. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht\n18. Am 30. Juni 2024 stellte die DK ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss vom 24. November\n2023 des Sportparlaments von Swiss Olympic ein. Gemäss diesem Beschluss gehen sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht (Schweizer Sportgericht)\nüber.\n\n19. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2024 teilte das Schweizer Sportgericht den Parteien mit,\ndas Verfahren zwischen SSI und der angeschuldigten Person im Sinne der Verfügung des\nPräsidenten der DK vom 27. Januar 2024, der Stellungnahme von Swiss Triathlon vom 29.\nJanuar 2024, der Stellungnahme von SSI vom 30. Januar 2024, der Stellungnahme von Swiss\nCycling vom 30. Januar 2024 und den Stellungnahmen des Angeschuldigten vom 6. Februar\n2024, vom 29. Februar 2024 und vom 5. März 2024, werde mit sofortiger Wirkung vom\nSchweizer Sportgericht übernommen.\n\n20. Weiter wurde den Parteien Frist bis zum 24. Januar 2025 angesetzt, um schriftlich oder\nmündlich Stellung zu nehmen, Anträge zu stellen und eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Die Parteien wurden überdies auf die Möglichkeit eines Beistands sowie der unentgeltlichen Rechtspflege hingewiesen.\n\n21. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 beantragte der Vertreter der angeschuldigten Person\nErstreckung der Frist zur Stellungnahme bis zum 31. Januar 2025.\n\n4\n22. Innert der antragsgemäss erstreckten Frist erklärte der Vertreter der angeschuldigten Person mit Schreiben datiert vom 27. Januar 2025, eingegangen am 30. Januar 2025, auf eine\nausführliche Stellungnahme zu den Anträgen zu verzichten und verwies mit Bezug auf den\nSachverhalt auf die Stellungnahme der angeschuldigten Person vom 24. August 2023 sowie\nauf die nicht bestrittene Sachverhaltsdarstellung von SSI vom 22. Dezember 2023. Darauf\nberuhend beantragte der Vertreter der angeschuldigten Person, es sei im Rahmen der Anträge von SSI zu entscheiden und nebst Kostenfolge eine Verwarnung und maximal eine\nBusse in der Höhe von CHF 250 aufzuerlegen. Schliesslich erklärte der Vertreter der angeschuldigten Person den Verzicht auf die Durchführung eines mündlichen Verfahrens.\n\n"}