2. A.________ wird im Sinne von Art. 10.2 i.V.m. Art. 10.6.2 und Art. 10.13.1 Doping-Statut zu einer Sperre von einem Jahr, beginnend ab 28. Oktober 2022, verurteilt. 3. Alle Wettkampfergebnisse von A.________ seit dem 28. Oktober 2022 werden für die Dauer der Sperre von einem Jahr mit allen daraus entstehenden Konsequenzen aberkannt und annulliert. 4. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 750.00 festgesetzt und A.________ auferlegt. 5. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.