Benvenuto Savoldelli Vorsitzender Richter Pascale Gola Stefano Fornara Richterin Richter 30 Berichtigung des Dispositivs: Aus diesen Gründen entscheidet das Schweizer Sportgericht: 1. A.________ wird eines Verstosses gegen Art. 2.2. und 2.6 des Doping-Statuts für schuldig erklärt.