1. A.________ wird eines Verstosses gegen Art. 2.2. und 2.6 des Doping-Statuts für schuldig erklärt. 2. A.________ wird im Sinne von Art. 10.2 i.V.m. Art. 10.6.2 und Art. 10.13.1 Doping-Statut zu einer Sperre von einem Jahr, beginnend ab 28. Oktober 2022, verurteilt. 3. Die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht werden auf CHF 750.00 festgesetzt und A.________ auferlegt. 4. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Bern, Schweiz Datum: 19. Juni 2025 SCHWEIZER SPORTGERICHT