3 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 29. Dezember 2008, SR 272 (ZPO). 28 165. Die Antragstellerin beantragt einen Parteikostenersatz in der Höhe von CHF 750.00. Die angeschuldigte Person beantragte in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2024 den Ersatz sämtlicher Parteikosten.