160. Nach Art. 25 Abs. 1 VerfRegl befindet das Schweizer Sportgericht in seinem Entscheid auch über die Kosten des Verfahrens. 161. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles, insbesondere des kooperativen Verhaltens der angeschuldigten Person und der relativ langen Verfahrensdauer, werden die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 750.00 festgelegt. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist. 2. Verteilung der Verfahrenskosten